Vertragsbedingungen für Anbieter
Stand: 2026-04 - Plattform: HOPS24
Diese Vertragsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen HOPS24 und Anbietern von Hüpfburgen, Eventmodulen und Zusatzartikeln. Betreiber der Plattform ist Syncwealth.Digital.
1. Vertragsmodell und Rollen
Bei Buchungen über den integrierten Checkout der Plattform tritt HOPS24 gegenüber dem Mieter als vertraglicher Ansprechpartner für die über die Plattform gebuchte Leistung auf. Der Anbieter erbringt die gebuchte Leistung in diesem Fall als selbstständiger Leistungspartner im Auftrag von HOPS24.
Der Anbieter ist nicht berechtigt, Plattformbuchungen oder über die Plattform generierte Leads an der Plattform vorbei abzuwickeln oder den Mieter ohne Freigabe von HOPS24 in ein abweichendes Direktvertragsmodell zu überführen.
2. Registrierung, KYC und Nachweise
Der Anbieter ist verpflichtet, bei Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen. Dazu gehören insbesondere Name oder Firma, ladungsfähige Anschrift, Kontaktinformationen, Bankverbindung, Liefergebiete und angebotene Leistungen.
Auf Verlangen von HOPS24 hat der Anbieter geeignete Nachweise vorzulegen, insbesondere Gewerbe- oder Registerangaben, Steuerdaten, Versicherungsnachweise, Identitätsnachweise, Eigentums- oder Nutzungsnachweise an den angebotenen Artikeln sowie sicherheitsrelevante Unterlagen. Solange angeforderte Nachweise fehlen, kann HOPS24 Buchungen sperren, Auszahlungen zurückhalten oder das Konto vorläufig deaktivieren.
3. Leistungsstandard, SLA und Betriebspflichten
Der Anbieter verpflichtet sich, jede gebuchte Leistung pünktlich, vollständig, fachgerecht und in dem auf der Plattform beschriebenen Umfang zu erbringen. Dies umfasst insbesondere Verfügbarkeit, Transport, Aufbau, Abholung, Reinigung, Trocknung, Materialzustand, optische und technische Einsatzfähigkeit sowie die Einhaltung vereinbarter Zusatzleistungen.
Der Anbieter hält während aktiver Buchungen angemessene Reaktionszeiten ein. Rückfragen von HOPS24 zu bevorstehenden oder laufenden Buchungen sind unverzüglich, im Regelfall innerhalb von 2 Stunden während üblicher Tageszeiten und bei eventkritischen Störungen schnellstmöglich zu beantworten. Terminrelevante Änderungen, Ausfälle, Wetterrisiken, Sicherheitsbedenken oder Verzögerungen sind sofort mitzuteilen.
4. Ersatzpflicht und Ausfallszenarien
Kann der Anbieter eine bestätigte Leistung ganz oder teilweise nicht wie vereinbart erbringen, hat er unverzüglich und auf eigene Kosten einen gleichwertigen Ersatz zu stellen oder eine von HOPS24 akzeptierte Ersatzlösung zu organisieren. Eine Ersatzlösung darf Qualität, Sicherheitsniveau, gebuchte Größe, Thema oder Ausstattung nicht unzumutbar unterschreiten.
Entsteht durch einen vom Anbieter zu vertretenden Ausfall, Mangel, verspäteten Aufbau, Sicherheitsverstoß oder eine Falschbeschreibung ein Schaden, eine Rückerstattung, ein Chargeback, ein Preisnachlass oder ein sonstiger Erstattungsanspruch, kann HOPS24 den entsprechenden Betrag mit offenen oder künftigen Auszahlungen verrechnen.
5. Abnahme-, Leistungs- und Dokumentationslogik
Der Anbieter dokumentiert jede Leistung nachvollziehbar. Dazu gehören mindestens Datum, Uhrzeit, Einsatzort, übergebene oder aufgebaute Artikel, besondere Vorkommnisse sowie auf Verlangen von HOPS24 Foto- oder Zustandsnachweise bei Lieferung, Aufbau und Abholung.
Für die interne Abrechnung zwischen HOPS24 und dem Anbieter gilt eine Leistung erst dann als freigabefähig, wenn die gebuchte Leistung erbracht, das vereinbarte Leistungsende erreicht und kein begründeter offener Reklamationsfall mehr aktiv ist. Die Freigabe zur Auszahlung steht unter dem Vorbehalt einer Plausibilitäts-, Reklamations- und Betrugsprüfung.
6. Reklamationen, Refunds und Mitwirkungspflichten
HOPS24 unterhält das kundenbezogene Reklamations- und Refund-Management. Der Anbieter ist verpflichtet, an der Aufklärung jedes Reklamationsfalls aktiv mitzuwirken und innerhalb von 3 Werktagen alle angeforderten Informationen, Nachweise und Stellungnahmen bereitzustellen; in dringenden Eventfällen unverzüglich.
Ist eine Reklamation nach vorläufiger Bewertung plausibel, darf HOPS24 Erstattungen, Teilrückzahlungen, Gutscheine oder sonstige Kulanz- oder Schadensminderungsmaßnahmen gegenüber dem Mieter vornehmen, soweit dies nach billigem Ermessen zur Konfliktlösung oder Schadensbegrenzung erforderlich erscheint. Soweit der Reklamationsgrund vom Anbieter zu vertreten ist, trägt der Anbieter die daraus resultierenden Kosten.
7. Versicherungs- und Sicherheitsanforderungen
Der Anbieter ist verpflichtet, für die gesamte Vertragslaufzeit eine angemessene Betriebs- oder Veranstalterhaftpflicht vorzuhalten, die Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden aus Aufbau, Betrieb, Vermietung, Transport und Abholung der angebotenen Artikel abdeckt. Ein gültiger Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Der Anbieter stellt sicher, dass angebotene Hüpfburgen und Zusatzartikel sicher, sauber, hygienisch vertretbar, gewartet und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Er beachtet alle einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, Herstellerhinweise, Wetter- und Windgrenzen, Verankerungsanforderungen, Aufsichtspflichten und sonstigen Sicherheitsstandards. Unsichere oder zweifelhafte Leistungen dürfen nicht ausgeführt werden.
8. Preise, Vergütung, Provision und Abrechnung
Die auf der Plattform angezeigten Preise bilden die Grundlage für die Kundenabrechnung durch HOPS24. Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, außerhalb der Plattform abweichende Zusatzentgelte gegenüber dem Mieter geltend zu machen, sofern diese nicht zuvor über die Plattform freigegeben und dokumentiert wurden.
Für Plattformbuchungen wird die Vergütung des Anbieters grundsätzlich erst nach Leistungserbringung, Ablauf der internen Prüfung und unter Berücksichtigung von Reklamationen, Refunds, Chargebacks, Sicherheitsvorfällen, Vertragsstrafen, Einbehalten und Gegenforderungen fällig. HOPS24 kann elektronische Abrechnungen, Gutschriften, Belastungsanzeigen oder Provisionsabrechnungen bereitstellen. Der Anbieter stimmt einer elektronischen Bereitstellung dieser Dokumente zu.
Die Plattformprovision beträgt derzeit 12,00 % des maßgeblichen Buchungswerts, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
9. Steuern und Rechnungswesen
Jede Partei ist für ihre eigene steuerliche Behandlung verantwortlich. Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche für seine Tätigkeit einschlägigen steuerlichen und gewerberechtlichen Anforderungen einzuhalten und die hierfür erforderlichen Daten korrekt bereitzustellen.
Soweit für das Zusammenarbeitsmodell Rechnungen, Gutschriften oder sonstige steuerlich relevante Unterlagen erforderlich sind, hat der Anbieter diese formell korrekt zu behandeln und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. HOPS24 darf Auszahlungen bis zur Klärung steuerlicher oder abrechnungsrelevanter Auffälligkeiten zurückhalten.
10. Regress, Freistellung und Vertragsstrafe
Der Anbieter stellt HOPS24 von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, insbesondere wegen Sicherheitsmängeln, Falschbeschreibungen, Ausfällen, Sach- oder Personenschäden, fehlender Rechte oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben.
Bei schuldhaften schweren Vertragsverstoßen, insbesondere Umgehung von Plattformbuchungen, vorsätzlich falschen Angaben, unentschuldigtem Nichtantritt, wiederholten gravierenden SLA-Verstößen oder dem Einsatz unsicherer Ausrüstung, kann HOPS24 eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des betroffenen Buchungswerts, mindestens 150 EUR und höchstens 2.500 EUR, verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
11. Laufzeit, Sperrung und Sofortmaßnahmen
Der Anbieter-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. HOPS24 kann Konten bei Sicherheitsrisiken, offenen Nachweismängeln, Reklamationshäufungen, Falschangaben, Umgehungsversuchen, Zahlungsauffälligkeiten oder sonstigen schwerwiegenden Vertragsverstoßen vorläufig sperren oder dauerhaft beenden. In akuten Risikofällen darf HOPS24 laufende oder künftige Buchungen sofort pausieren.
12. Änderungen und Kontakt
HOPS24 kann diese Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies aus rechtlichen, technischen, steuerlichen, abrechnungsbezogenen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und den Anbieter nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche Änderungen werden in Textform mitgeteilt.
Fragen zu diesen Vertragsbedingungen können an info@hops24.de gerichtet werden.